Hinweis zum Elektro- und Elektronikaltgeräte-Gesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden! Deswegen sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf einem schwarzen Balken versehen. Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt werden können, ist jeder Endverbraucher verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll, z.B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde / seines Stadtteils abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.

Auszug aus der Batterieverordnung (BattG)
Endverbraucher sind nach § 7 BattV verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle zurückzugeben. Vertreiber von Starterbatterien sind nach § 6 BattV gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von € 7.50 zu erheben. Hierfür stellt Kleiner Flügel dem Endverbraucher einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zuzüglich Pfand. Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bieten wir den Endverbraucher zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie bzw. Akkumulator an die kommunalen Sammelstellen ihrer Gemeinde, dort den mitgelieferten Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen per Briefpost, Email oder Fax an Kleiner Flügel einzusenden. Wir erstattet Ihnen dann das Pfand. Die Annahme verbrauchter Batterien an die kommunalen Sammelstelle ist Kostenlos.

Bedeutung der Batteriesymbole Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit chemischen Symbolen besonders gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes:



1. „Cd" steht für Cadmium
2. „Hg" steht für Quecksilber
3. „Pb" steht für Blei

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.

Hinweis zur Altölverordnung (AltölV)
Gabel-, Getriebe- und Motorenaltöle dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden! Deswegen ist jedes Gabel-, Getriebe- und Motorenöl mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen. Jeder Endverbraucher ist verpflichtet, Altöl getrennt vom Hausmüll, z.B. bei einer Altöl-Annahmestelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass das Altöl fachgerecht entsorgt und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.

Verpackung und Verpackungsmaterial
Hinweis auf Beteiligung am Rücknahmesystem der Zentek GmbH & Co. KG Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Zentek GmbH & Co. KG, Köln angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Zentek GmbH & Co. KG.
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